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Verkehrszeichen "Überholverbot" nicht beachtet:
40,- 1 Punkt;
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 125,- 4 Punkte, 1 Monat FV
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt:
50,- 3 Punkte;
Bei unklarer Verkehrslage überholt:
50,- 3 Punkte;
dabei Schild "Überholverbot" oder durchgezogene Linie nicht beachtet:
75,- 4 Punkte;
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 125,- 4 Punkte, 1 Monat FV